ViDA erklärt: Was ändert sich für Ihre Rechnungsstellung?

ViDA (VAT in the Digital Age) modernisiert das EU-Mehrwertsteuersystem. Lesen Sie, was die drei Säulen beinhalten und was dies für Ihre grenzüberschreitende E-Rechnungsstellung bedeutet.

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ViDA steht für „VAT in the Digital Age“ (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter): ein Paket von EU-Vorschriften, das das Mehrwertsteuersystem fit für die digitale Wirtschaft macht. Für Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend Geschäfte machen, ist vor allem ein Bestandteil wichtig: Ab dem 1. Juli 2030 gilt für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen eine digitale Meldepflicht gegenüber der Steuerbehörde auf Basis strukturierter E-Rechnungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was ViDA beinhaltet, was wann in Kraft tritt und wie Sie sich vorbereiten.

Was ist ViDA? Die drei Säulen

Die Europäische Kommission legte den ViDA-Vorschlag im Dezember 2022 vor. Der Rat der EU nahm das Paket am 11. März 2025 an. Es ändert die bestehenden EU-Mehrwertsteuervorschriften und beruht auf drei Säulen.

Digitale Meldepflichten und E-Rechnungsstellung

Ab dem 1. Juli 2030 gilt für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU eine digitale Meldepflicht gegenüber der Steuerbehörde auf Basis strukturierter E-Rechnungen. Transaktionsdaten gelangen dadurch schneller und strukturiert zu den Steuerbehörden.

Die Plattformwirtschaft

Ab dem 1. Juli 2028 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für digitale Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung im Straßenverkehr. In bestimmten Fällen wird die Plattform selbst mehrwertsteuerpflichtig für die Leistung, die über die Plattform erbracht wird.

Einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration)

Ab dem 1. Juli 2028 werden die bestehenden One-Stop-Shop-Verfahren erweitert, und das Reverse-Charge-Verfahren für nicht registrierte Lieferanten wird verpflichtend. Dadurch müssen sich Unternehmen seltener gesondert in mehreren EU-Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registrieren.

ViDA im Zeitverlauf

  1. Dezember 2022: Die Europäische Kommission legt den ViDA-Vorschlag vor.
  2. 11. März 2025: Der Rat der EU nimmt das Paket an.
  3. 14. April 2025: Die Richtlinie tritt in Kraft. Die Mitgliedstaaten können seitdem die inländische E-Rechnungsstellung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend machen, ohne gesonderte Genehmigung der EU. Für E-Rechnungen nach der europäischen Norm ist keine Zustimmung des Empfängers mehr erforderlich.
  4. 1. Januar 2027: kleinere Anpassungen für Nutzer der One-Stop-Shop-Verfahren (OSS und IOSS).
  5. 1. Juli 2028: neue Mehrwertsteuerregeln für Plattformen für kurzfristige Vermietung und Personenbeförderung sowie die Ausweitung der einzigen Mehrwertsteuer-Registrierung.
  6. 1. Juli 2030: digitale Meldepflicht für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU auf Basis strukturierter E-Rechnungen.
  7. 1. Januar 2035: Mitgliedstaaten mit einem eigenen System für Echtzeitmeldungen müssen dieses an das EU-Modell und die EU-Standards angleichen.

Was regelt ViDA für grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb der EU?

Der Kern für Ihre Rechnungsstellung: Bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen innerhalb der EU wird die strukturierte E-Rechnung zur Grundlage der digitalen Meldung an die Steuerbehörde. ViDA definiert eine E-Rechnung als Rechnung in einem strukturierten Format, die automatisch verarbeitet werden kann. Ein PDF per E-Mail zählt also nicht mehr.

Ausgangspunkt ist die europäische Norm EN 16931. Für inländische Transaktionen dürfen die Mitgliedstaaten auch andere Formate zulassen. Die Mitgliedstaaten können außerdem eigene inländische Pflichten einführen, die früher in Kraft treten oder weiter gehen als ViDA, sodass sich die Regeln von Land zu Land unterscheiden können.

ViDA schreibt kein bestimmtes Netzwerk vor. OpenPeppol testet jedoch in einem ViDA-Pilotprojekt eine Erweiterung der Peppol-Architektur, bei der Steuerbehörden als „fifth corner“ an das Netzwerk angebunden werden. Mehr über das Format lesen Sie unter Was ist die EN 16931?.

Was das für Sie als Unternehmer bedeutet

Machen Sie innerhalb der EU grenzüberschreitend Geschäfte, wird die E-Rechnungsstellung für diese Transaktionen zur Grundlage. Die Vorbereitung gelingt Schritt für Schritt:

Erfassen Sie Ihre grenzüberschreitenden Rechnungsströme

Ermitteln Sie, mit welchen Kunden und Lieferanten in anderen EU-Mitgliedstaaten Sie Rechnungen austauschen. Dann wissen Sie, wo die Pflicht Sie betrifft.

Prüfen Sie Ihre Software

Kann Ihre Software strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 versenden und empfangen? Eine PDF-Rechnung ist keine strukturierte E-Rechnung.

Fragen Sie nach dem Vorgehen für die digitale Meldung

Fragen Sie Ihren Service Provider oder Softwareanbieter, wie er mit der digitalen Meldepflicht umgeht, die ViDA vorsieht.

Verfolgen Sie die nationale Gesetzgebung

Nationale Pflichten können früher in Kraft treten oder weiter gehen als ViDA. Aktuelle Entwicklungen je Land finden Sie in der Nachrichtenübersicht auf Peppol.now.

Geschäfte in Ländern mit eigenem System?

In Ländern mit einem eigenen System für Echtzeitmeldungen, wie Italien oder Polen, müssen diese Systeme spätestens 2035 an das EU-Modell angeglichen werden. Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Entscheidungen.

Das Gesamtbild betrachten Auf der Seite E-Rechnungspflicht erfahren Sie, wie Sie die verpflichtende E-Rechnungsstellung allgemein angehen.

Bereit für ViDA?

Im Vergleichsportal sehen Sie, welche Anbieter E-Rechnungsstellung und Meldung in den Ländern unterstützen, in denen Sie Geschäfte machen. Filtern Sie nach Abdeckungsgebiet und öffentlichen Netzwerken.

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Was das für Softwareanbieter bedeutet

Für Softwareanbieter wirkt sich ViDA direkt auf die Produkt-Roadmap aus. Strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 zu versenden und zu empfangen, wird für Kunden, die grenzüberschreitend handeln, zur Grundvoraussetzung. Darüber hinaus ist Funktionalität für die digitale Meldung von Transaktionsdaten erforderlich. Da die Mitgliedstaaten Spielraum für eine eigene nationale Ausgestaltung haben, hilft eine flexible Architektur, die mehrere Meldemodelle bewältigen kann. Eine Anbindung an Peppol, eigenständig oder über einen Peppol Service Provider, bietet eine international einsetzbare Grundlage für den Austausch von E-Rechnungen.

Berücksichtigen Sie dabei das entfallene Zustimmungserfordernis für E-Rechnungen nach der europäischen Norm. Unterstützen Sie mehrere Meldemodelle, denn die nationalen Systeme müssen spätestens 2035 an das EU-Modell angeglichen werden. Und verfolgen Sie das OpenPeppol-Pilotprojekt, in dem Steuerbehörden an das Peppol-Netzwerk angebunden werden.

Was das für Behörden bedeutet

Für Behörden gibt es zwei Seiten. Steuerbehörden müssen Systeme einrichten, um digitale Meldedaten zu empfangen, zu verarbeiten und mit anderen Mitgliedstaaten auszutauschen. Organisationen, die selbst Rechnungen empfangen, etwa Ministerien, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen, müssen ihre Empfangsprozesse auf strukturierte E-Rechnungen ausrichten, auch von Lieferanten aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Viele Behörden in Europa empfangen bereits strukturierte E-Rechnungen, beispielsweise über Peppol. Darauf kann die weitere Vorbereitung aufbauen.

Von ViDA zu Ihrem nächsten Schritt

ViDA gibt die europäische Richtung vor: Strukturierte E-Rechnungsstellung und digitale Meldung werden zum Standard für den grenzüberschreitenden Handel. Lesen Sie anschließend die Seite E-Rechnungspflicht für das umfassendere Vorgehen. Möchten Sie wissen, welche Lösung zu Ihrer Organisation passt? Vergleichen Sie Anbieter im Vergleichsportal auf Peppol.now.

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